§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der MK Displays GmbH (nachfolgend MK genannt), welche durch Auftragserteilung oder spätestens bei Annahme der Lieferung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Besteller und uns zur Vertragsausführung getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen gelten für uns als unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht widersprechen.
1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebote / Angebotsunterlagen / Urheberrechte
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Angebotsdatum, es sei denn dass ausdrücklich eine andere schriftliche Regelung getroffen wurde. Falls bis zum Lieferzeitpunkt unvorhergesehene Kostensteigerungen eintreten sollten, behalten wir uns eine Angleichung vor.
2.2 Alle von uns zur Verfügung gestellten Fotos, Abbildungen, Entwürfe, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen (in schriftlicher oder digitaler Form) sind unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten – auch nicht auszugsweise oder in Teilen – ohne unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen oder Details, ist unzulässig und kann strafrechtlich verfolgt werden.
2.3 Falls wir für den Auftraggeber Grafiken, Druckvorlagen, Entwürfe, Zeichnungen etc. erstellen, sind und bleiben diese unser geistiges Eigentum und es gilt das Urheberrechtsgesetz. Auch hier gelten die Bestimmungen aus 2.2 und der Auftraggeber hat lediglich ein einfaches Nutzungsrecht. Das Recht auf Vervielfältigung in gleicher oder ähnlicher Weise ist nicht gestattet.
2.4 Wir behalten uns das Recht vor, unser Logo und/oder sonstige Grafikpanel-Qualitätrmationen/Vermerke wie Firmenname, Datenursprung, Schutzrechte etc. in Grafiken, Druckerzeugnisse und von uns vertriebene Produkte zu integrieren. Es gilt mit dem Kunden als vereinbart, dass von uns erstellte Entwürfe, produzierte Produkte oder deren Abbildungen von MK zum Zwecke der Werbung und der Verkaufsförderung in digitaler und gedruckter Form eingesetzt werden können.
2.5 Falls der Auftraggeber uns Bildmaterial, Logos, etc. zur Verfügung stellt, gehen wir davon aus, dass dieses von uns uneingeschränkt genutzt werden kann. Für eventuelle Rechtsverletzungen gegenüber Dritten kann ausschließlich der Auftraggeber allein verantwortlich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nichts anderes schriftlich in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, gelten unsere Preise für druckfertige PDF-Dateien netto ab Werk zzgl. Verpackung und Versandkosten, sowie der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Ein Abzug, wie beispielsweise Skonto, bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
3.3 Bestehen Zweifel an der Bonität des Kunden, handelt es sich um ein Neukundengeschäft, erfordert ein Auftrag von uns eine höhere finanzielle Vorleistung, erstreckt sich über eine längere Zeit oder wird nur in Teilen abgenommen, so können vom Auftraggeber entsprechende Voraus oder Abschlagszahlungen gefordert werden.
3.4 Bei Bonitätsverlust, Zahlungsschwierigkeit oder Verzug sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse zu tätigen und alle offen stehenden und auch gestundeten Rechnungsbeträge werden sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt angefangene Aufträge einzustellen oder zu stornieren und die angefallenen Kosten entsprechend in Rechnung zu stellen.
3.5 Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis in vollem Umfang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern.
§ 4 Lieferzeit und Liefertermine
4.1 Die Angabe unserer Lieferzeiten setzt immer Auftragsklarheit voraus und gilt ab diesem Datum. Dies gilt insbesondere für die Prüfung auf problemlose Einsetzbarkeit von angelieferten Grafikdruckdaten, Andruckmusterfreigaben, Abklärung von technischen Fragen und Zahlungseingang von Vorkassebeträgen.
4.2 Wir sind in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt, welche vom Auftraggeber anzunehmen sind, und können diese auch entsprechend in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere für Aufträge mit größeren Warenwerten oder längeren Produktionszeiten als 30 Tage.
4.3 Betriebsstörungen bei uns oder unseren Zulieferfi rmen, wie Krieg, Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, Versagen der Verkehrsmittel und sonstigen Fällen höherer Gewalt, befreien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und berechtigen den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa dadurch entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
§ 5 Gefahrenübergang
5.1 Sofern nichts anderes schriftlich in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, gilt eine Lieferung ab Werk.
5.2 Verpackungen und Paletten werden von uns nicht zurückgenommen und müssen vom Auftraggeber auf eigene Kosten entsorgt werden.
§ 6 Mängelgewährleistung und Haftung
6.1 Etwaige Mängel an von uns gelieferten Waren müssen uns sofort bei Erhalt der Ware, jedoch spätestens innerhalb der darauf folgenden 5 Werktage, schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Herstellung und Lieferung der Ware als ordnungsgemäß ausgeführt.
6.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, liegt es in unserem Ermessen den Mangel an der Kaufsache zu beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache nachzuliefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so können wir dem Besteller nach unserem Ermessen Rücktritt oder Minderung anbieten.
6.3 Falls vom Auftraggeber bei Druckaufträgen keine exakten Angaben zu Farben, Helligkeit, Kontrast, Motivstand, Profil, Druckauflösung etc. gemacht werden, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen. Produktionstoleranzen in Farbe und Passgenauigkeit sind im Digitaldruck meist technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere auch bei Nachdrucken von bestehenden Motiven. Auf Wunsch des Auftraggebers kann hier vor Produktionsbeginn ein Andruckmuster auf Originalmaterial zur Prüfung und Freigabe gegen besondere Berechnung erstellt werden.
6.4 Bei Druckerzeugnissen kann es durch den Einsatz von unterschiedlichen Programmen, Programmversionen, Druckprofilen etc. teilweise zu erheblichen Differenzen in Motiv, Farbe, Typografie und Druckstand kommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für daraus resultierende Fehldrucke von uns keine Haftung übernommen wird. Auch hier empfehlen wir aus Sicherheitsgründen immer die Erstellung eines Andruckmusters (vgl. 6.3).
6.5 Eine Haftung für normale Abnutzung und unsachgemäße Behandlung unserer Waren ist generell ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen werden Folgeschäden, die durch Weiterverarbeitung oder Kombination von unseren Produkten oder Materialien mit anderen Produkten oder Materialien entstehen.
6.6 Wir übernehmen generell keine Haftung für Produkte von unseren Zulieferern, auch nicht bei Weiterverarbeitung oder Kombination mit unseren Produkten oder Materialien. Dies gilt insbesondere für Materialschäden und Herstellungsfehler.
6.7 Vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen überlassene Gegenstände wie Vorlagen, Originale, Filme oder sonstige Arbeitsunterlagen behandeln wir mit größter Sorgfalt. Handelt es sich hierbei um Gegenstände von besonderem Wert hat uns der Auftraggeber ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen und sie auf eigene Kosten gegen Beschädigung, Verlust (auch bei Rücksendung an den Auftraggeber) und Diebstahl zu versichern. Falls ein Haftungsanspruch von MK festgestellt werden sollte, haften wir nur maximal bis zu der Höhe, wie eine von uns abgeschlossene Versicherung für solche Fälle Zahlung leistet.
6.8 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen und diese Bestimmungen gelten auch für die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen. Falls wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.
§ 7 Stornierung und Vertragsrücktritt
7.1 Widerruft der Auftraggeber seinen Auftrag oder tritt er vom Vertrag zurück, nachdem wir bereits Leistungen erbracht haben, sind uns diese Leistungen entsprechend vom Auftraggeber zu vergüten. Für die Höhe der Vergütung ist unsere betriebliche Kalkulation maßgebend.
7.2 Werden Produkte oder Materialien speziell nur für diesen Auftrag des Auftraggebers von uns angeschafft, ist eine Stornierung oder ein Vertragsrücktritt nicht möglich.
7.3 Wenn die Produktion für einen Auftrag noch nicht begonnen wurde, sich während der Produktion unvorhergesehene Probleme ergeben sollten, ein Versagen eines Zulieferers oder ein anderer Fall von höherer Gewalt vorliegt, so haben wir das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Die Annahme eines Vertragsrücktritts und die Durchführung einer Stornierung eines Auftrags liegen in unserem Ermessen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller ausstehenden Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch bei Weiterverkauf.
8.2 Unsere Ware darf weder verpfändet noch mit sonstigen Sicherheiten belastet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von MK hinzuweisen. Bei Weiterverkauf weisen wir darauf hin, dass wir die Befugnis besitzen ausstehende Forderungen auch selbst und direkt beim entsprechenden Warenempfänger einzuziehen.
8.3 Während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts verpflichtet sich der Auftraggeber die Ware pfleglich zu behandeln und die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs selbst zu tragen bzw. in entsprechendem Wert zu versichern.
8.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Auftraggeber wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung so, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist,
überträgt uns der Auftraggeber anteilmäßig Miteigentum.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person öffentlichen Rechts ist, ist der Geschäftssitz von MK auch der Gerichtsstand.
9.2 Es gilt generell das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit internationaler Rechte wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen rechtskräftig für unwirksam erklärt werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

MK Displays GmbH, Mobile Ausstellungs-Systeme, Carl-Benz-Str. 2, 75015 Bretten
Geschäftsführer: Mike Rebstock, Christian Bischoff
Amtsgericht Mannheim HRB 240859 / Gerichtsstand Bretten
Steuernummer 30063/85307 / USt.-Id.-Nr. DE813801814

Stand: 01.01.2017

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